Schutzräume und Bunker sind auf Grund der exponierten Lage von Kondensfeuchtigkeit bedroht. Die kalten Wandoberflächen führen bei höheren Feuchtewerten zu einer Taupunktunterschreitung – Schimmelbildung ist die zwangsläufige Folge.
Die getätigten Investitionen in diese nicht unwesentlichen Einrichtungen eines Gebäudes werden zu Problemzonen! Deswegen ist die Aufstellung eines Lufttrockners eine sinnvolle und durchaus wirtschaftliche Methode, Feuchtigkeitsschäden zu verhindern.
In kommunalen Zivilschutzräumen und Bunkeranlagen sind entsprechende Normen einzuhalten, um eine problemlose Zwecknutzung zu gewährleisten.
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