Eine Verkürzung der Trocknungszeiten ist im Baubereich allgegenwärtig. Im privaten Hausbaubereich reduziert sich für den Bauherrn die Mietzahlung, wenn er sein Eigenheim früher bewohnen kann. Im großvolumigen Wohnbau bringt eine verkürzte Trocknungszeit einen früheren Bezugstermin und daraus resultiert eine frühere Vermietung.
Wo liegt die Ersparnis bei der Neubautrocknung?
Die Kosten für die Neubautrocknung stellen also keine Mehrbelastung des Baubudgets dar. Über die Umkehrrentabilität des früheren Bezugstermins werden entsprechende Einsparungen erzielt und ganz wesentlich: Folgeschäden durch späteres Ausdiffundieren der nassen Bausubstanzen wird verhindert. Somit wird auch die Gefahr von gefürchteter Schimmelbildung in nicht vollständig getrockneten Wohnungen vermieden!
Als Bauherr oder Planer sollte man sich schon in der Planungsphase mit dem Thema Bautrocknung befassen. Mit Mietpauschalen die nicht zu Tagessätzen, sondern zu Fixpauschalen bis zur Objekttrocknung, abgerechnet werden, lassen sich die Aufwendungen schon in der Planungsphase ziemlich exakt bestimmen.
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